Kinderschutzbeauftragter

Der Kinderschutzbeauftragte der Hessischen Landesregierung unterstützt, begleitet und repräsentiert die hessische Politik im Bereich des Kinderschutzes als Botschafter des Landes Hessen. Er berät die Landesregierung bei Grundsatzfragen des Kinderschutzes und vertritt die Ministerin oder die Staatssekretärin im Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) bei offiziellen Anlässen mit Bezug zum Kinderschutz. Für Zielsetzungen, Maßnahmen, Projekte und Initiativen im Bereich des Kinderschutzes ist der Beauftragte Ideengeber, Ansprechpartner, Vermittler und Multiplikator für das Fachreferat, Fachgremien, Projektpartner und -beteiligte.

Der Beauftragte unterrichtet die Landesregierung in der Regel alle zwei Jahre, spätestens abschließend vor dem Ende der Wahlperiode des Hessischen Landtages, über die Ergebnisse seiner Tätigkeit.